Viele Kunden haben etwas Geld in Form eines Sparbuches zurück gelegt, falls einmal der Ernstfall eintritt. Eine Beerdigung kostet ja Geld. Wird man aber krank und muss in ein Pflegeheim, so muss der Sozialträger oft Zuschüsse leisten, weil die Rente für die Bezahlung des Pflegeplatzes nicht reicht. Bevor jedoch Zuschüsse leistet werden, so wird alles Geld des Bedürftigen betrachtet. Geld auf dem Sparbuch zählt als Eigenkapital und muss zuerst verbraucht werden, bevor geleistet wird. Leider ist dann das Geld für die Beerdigung weg. Nicht so bei einem Sterbegeldvertrag. Mehr Informationen erhalten Sie bei Ihrem Makler Detlef Rötsch.